Urheberrecht an Zeichnungen in Patenten

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Hallo zusammen,

da es neben Münzen für mich noch andere interessante Themen gibt, will ich eine private Homepage über spezielle Sicherheitsbauteile erstellen. Zur Erläuterung würden sich da natürlich immer ein paar Bildchen gut machen. Schöne Zeichnungen über die Funktionsprinzipien gibt es in Patenten. Jetzt stellt sich mir die Frage ob Abbildungen und erläuterende Texte in Patenten urheberrechtlich geschützt sind? Patente sind schliesslich öffentlich zugänglich und das ohne das der Patentinhaber davon einen Vorteil hat - im Gegensatz z.B. zu Büchern, bei denen er Geld für die verkauften Exemplare erhält. Weiss das jemand wie es sich da mit dem Urheberrecht von Patenten verhält?
 
Gegenfrage: Warum sollten Urheberrechte nur dann gelten, wenn der Urheber etwas daran verdient? Urheberrechte gelten grundsätzlich immer. Was der Urheber aber tun kann, ist das Erteilen von allgemeinen, kostenlosen Nutzungsrechten an seinen Werken (siehe beispielsweise den roten Text in meiner Signatur). Dies müsstest Du in Deinem konkreten Fall zunächst klären. Dich einfach so zu "bedienen", halte ich für gewagt.
 
Patente sind schliesslich öffentlich zugänglich und das ohne das der Patentinhaber davon einen Vorteil hat

:confused: Deine Aussage verstehe ich nicht. Z.B. in USA werden bei Patentsverletzungen durchaus mal mehrere Hundert Millionen US-$ gezahlt. Ist das etwa kein Vorteil für den Patentinhaber ?
 
:confused: Deine Aussage verstehe ich nicht. Z.B. in USA werden bei Patentsverletzungen durchaus mal mehrere Hundert Millionen US-$ gezahlt. Ist das etwa kein Vorteil für den Patentinhaber ?

Ich denke, er meinte nicht die Patente selbst, sondern nur die Dokumente, welche die Funktion der Patente beschreiben, inklusive entsprechender Zeichnungen etc.
 
Danke für die bisherigen Antworten.
Wie Lolo! geschrieben hat will ich nicht die Patente verletzen, sondern nur aus den Inhalten zitieren, bzw. Skizzen daraus verwenden. Ich hab schon viel bzgl. Urheberrecht an der Patentschrift gesucht, aber komischerweise dazu nichts gefunden. Könnte evtl. damit zusammenhängen, das urheberrechtlicher Schutz nur besteht, wenn ein gewisser künstlerischer Wert dahintersteht. Das sagt einem ja schon fast der gesunde Menschverstand bzw. die Lebenserfahrung, das nicht jeder gesagte Satz bzw. beschriebene und bemalte Schmierzettel urheberrechtlich geschützt ist. Bei Patenten sehe ich es so ähnlich. Da wird ja nur erklärt wie die Erfindung funktioniert und das ganze oft mit einfachen Skizzen untermauert. Wer da genaue Konstrukionsverschriften oder Funktionsbeschreibungen sucht wird enttäuscht. Mein erster Chef in meinem jetzigen Beruf als Chemiker sagte mal: "Ein Patent ist der liderlichste Weg der gerade noch zum Erfolg führt und keinesfalls für eine kommerzielle Synthese geeignet". Schliesslich will der Erfinder nicht sein ganzes Wissen Preis geben.

Bei Nachfragen gibt es zwei grosse Probleme: In Patenten steht zwar der Erfinder drin, die Kontaktadresse ist aber in der Regel ein Anwalt. Und Anwälte geben keinesfalls auf freundliches nachfragen ihr OK. Und nur für das weiterleiten der Anfrage lassen sie sich schon sehr gut bezahlen.
Das nächste Problem liegt darin, das es viele der Firmen gar nicht mehr gibt. Sei es durch Geschäftsaufgabe oder durch Fusion. Und den aktuellen Rechteinhaber herauszufinden ist mir einfach den Aufwand nicht wert. Schliesslich will ich nicht die patentierten Sachen in Lizens nachbauen, sondern nur deren Aufbau und Funktionsprinzip den Interessierten näherbringen.
 
@chaoschemiker:

Ich würde an Deiner Stelle folgendes tun: Du mußt ja von irgendwoher (vermutlich Internet) die Patentschrift erhalten haben. Frag dann doch einfach mal dort nach.
 
... Das sagt einem ja schon fast der gesunde Menschverstand bzw. die Lebenserfahrung, das nicht jeder gesagte Satz bzw. beschriebene und bemalte Schmierzettel urheberrechtlich geschützt ist. ...

Deinen gesunden Menschenverstand und Deine Lebenserfahrung in allen Ehren: Aber auch jeder bemalte Schmierzettel ist urheberrechtlich geschützt. Und eine Zeichnung in einer Patentschrift ist ja nun beim besten Willen kein Schmierzettel. ;) Sollte es Dir also tatsächlich nicht möglich sein, den Urheber ausfindig zu machen, würde ich an Deiner Stelle lieber die Finger davon lassen.
 
Guck mal nach "Bildzitat" (Urheberrecht) in einer Gesetzessammlung.

In Österreich ist §54 (3a) UrhG von Bedeutung, der die Verbreitung in einem "die Hauptsache bildenden wissenschaftlichen Werk" erlaubt.

Edit: In Deutschland scheint es §51 Z1 UrhG zu sein, wobei auch dieser auf ein wissenschaftliches Werk hinweist. Das grenzwärtige Problem dürfte dabei sein, dass man nicht sicher weiß, ab wann ein Werk als wissenschaftliches Werk gilt. Auslegungskonform dürfte es sich dabei aber um kein Werk eines "Jedermanns" handeln. Für eine nähere Bestimmung wäre aber eine weitere Recherche von Judikatur usw. interssant.

Aber am einfachsten ist immer noch den tatsächlichen Urheber oder Verwertungsrechteinhaber zu kontaktieren und sich schriftlich eine Genehmigung zu holen.

Ansonsten lieber immer Finger weg, vor allem wenn man etwas dann ins Netz stellen will. Der "wirkliche" private Gebrauch im heimischen stillen Kämmerlein ist da weniger problematisch, wenn man einige Punkte einhält.

Edit: Das soll jetzt keine Rechtsberatung sein, sondern ist meine private Meinung zu dieser Diskussion. Für speziellere Auskünfte gibt es ja Rechtsanwälte.
 
Sollte es Dir also tatsächlich nicht möglich sein, den Urheber ausfindig zu machen, würde ich an Deiner Stelle lieber die Finger davon lassen.

Die meisten Patente gehöhren übrigens Firmen, und nicht den Urhebern. Es gibt sogar Firmen die nichts anderes tun als Patente aufzukaufen (sogenannte Patent Trolle) und dann in einem Rundumschlag ein gutes Dutzend andere Firmen auf Patentverletzung verklagen. Heutzutage geht es bei Patenten eigentlich nur um eines: Geld, und zwar wirklich viel Geld.

Um nur mal ein bekanntes Beispiel zu erwähnen: RIM (das ist die Blackberry Firma) hat 612.5 Millionen US-$ an einen solchen patent troll gezahlt wegen angeblicher Patentverletzungen ...

Insofern währe ich bei Patenten sehr vorsichtig, da interessieren sich primär Rechtsanwälte dafür :rolleyes:
 
Deinen gesunden Menschenverstand und Deine Lebenserfahrung in allen Ehren: Aber auch jeder bemalte Schmierzettel ist urheberrechtlich geschützt. Und eine Zeichnung in einer Patentschrift ist ja nun beim besten Willen kein Schmierzettel. ;) Sollte es Dir also tatsächlich nicht möglich sein, den Urheber ausfindig zu machen, würde ich an Deiner Stelle lieber die Finger davon lassen.

Lolo hat zu 100% recht.

"Urheber" ist derjenige der etwas schafft .. ob dies nun ein Schmierzettel ist, ein Foto oder ein Kunstwerk.
Er hat das alleinige "Recht" ander Sache, sofern er die Nutzung anderen nicht gestattet.
Es gibt spezialisierte Anwälte die nichts anderes tun als die Rechteinhaber von Patenten ausfindig zu machen. Und so ein Anwalt will auch was verdienen.
Was die Texte angeht ist es etwas schwieriger ... denn es gibt
allgemein zugängliches Wissen ... welches mann nicht Schützen kann.
Wenn ich also hier schreibe: 1 + 1 = 2 ... kann ich mir dieses wissen nicht schützen ... d.h. ich kann niemanden verbieten diese Weisheit zu veröffentlichen. Klar was ich meine ....

Aber im Grunde gilt was Lolo sagt ... wenn du die Rechte nicht hast - besser die Finger davon lassen. So machner hat schon seinen guten willen eine tolle seite auf die Beine zu stellen .. mit barer Münze bezahlt !

Lg
marcus
 
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