Raphael schrieb:
Man braucht sich gar nicht zu wundern, woher die Münzsammler Geld für ihr Hobby nehmen
Wenn man als Konsument einen Fehler begeht - z. B. irrtümlich eine Zone zuviel zwickt bei einem Nahverkehrsmittel oder bei selbigem einen Fahrschein löst aber dann aus irgendeinem kurzfristigen Grund doch nicht die Fahrt antreten kann, bekommt man (auch) kein Geld zurück.
Das war der eigene Fehler bzw. die eigene Fehleinschätzung - insofern ist das eigentlich auch ok so.
Wenn die Post entgegen Ihres eigenen Regelwerks Marken
nicht abstempelt, dann ist das
ihr Fehler.
Ihre diesbezüglich eigenen AGB's - ohne da näheres zu kennen: falsche / fehlende Fluoreszenz und / oder fehlende Original-Gummierung
- können sie sich irgendwo hin kleben
, weil das in der Praxis (überwiegenderweise) nicht nachweisbar ist.
Weil wie will man denn z. B. von Seiten der Post fehlende Original-Gummierung nachweisen ohne verbotenerweise ein Original-Dokument zu beschädigen ?
Nach meiner Auffassung wird dieses Thema sowas von unnötig hier immer wieder heiß aufgekocht...
Dabei ist es doch eigentlich wirklich banal:
ungestempelt = Postwert gültig (innerhalb der Gültigkeitsdauer)
gestempelt = Postwert ungültig
Oder wie es Bukanier schon viele Postings früher ausgedrückt hat:
Ich bin mir sicher, daß dieses neue Scheinproblem nicht mal bei der Post irgendwen juckt.
Aber hier juckt's offensichtlich mehr als genug - und einmal mehr wird der
diskrete Charme-Eindruck vermittelt, dass man hier zum größeren Teil nicht unter
Münzensammlern sondern unter
Beamten (und in manchen Fällen auch dem
verlängerten Arm von Finanzbehörden) zugegen ist - bzw. mit Menschen welche 1:1 deren Mentalität vertreten.
Alexander