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San Marino ist nicht Deutschland und liegt auch noch außerhalb der EU. Da ist die Rechtslage eventuell anders.
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Eine Anzeige gegen Unbekannt wegen "§ 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses" kann auch der Empfänger machen. Am besten dann auch gleich noch Diebstahl, Unterschlagung und Unterschriftenfälschung mit anzeigen.
Hier gibt es noch ein paar Infos dazu Diebstahl bei DHL
@Thomasj1887 genau das würde ich Dir empfehlen. Und wenn Dir langweilig ist auch noch eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen. Dann wird auch noch die Statistik bei DHL versaut.
Gewerbliche Verkäufer haften gegenüber privaten Kunden für Transportschäden oder den Verlust des Artikels auf dem Postweg.
San Marino ist nicht Deutschland und liegt auch noch außerhalb der EU. Da ist die Rechtslage eventuell anders.
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Vertragspartner mit DHL ist "San Sarino", wen willst Du anzeigen?
Eine Anzeige gegen Unbekannt wegen "§ 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses" kann auch der Empfänger machen. Am besten dann auch gleich noch Diebstahl, Unterschlagung und Unterschriftenfälschung mit anzeigen.
Hier gibt es noch ein paar Infos dazu Diebstahl bei DHL
@Thomasj1887 genau das würde ich Dir empfehlen. Und wenn Dir langweilig ist auch noch eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen. Dann wird auch noch die Statistik bei DHL versaut.