ruecksendung bei abos

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hallo.

mir ist bekannt, dass ich von einem fernabsatzgeschaeft innerhalb von 14 tagen zuruecktreten kann, und der haendler dabei porto in beide richtungen erstatten muss, es sei denn, er macht von der moeglichkeit gebrauch, bei artikeln unter 40 euro die rueckportoerstattung auszuschliessen.

so weit so gut.

wie ist es jetzt bei diesen abos von z.b. SRH? man weiss nur, dass einem irgendwas "unverbindlich zur ansicht" zugesandt wird. man weiss weder was, noch wie teuer.

kann sich der haendler da auch darauf berufen, dass man wegen zu kleinem warenwert das rueckporto tragen muss? nach meinem gefuehlt ist das unfug, weil man sich ja gar nicht fuer die entsprechenden artikel/preise entschieden hat, und das weiterhin schon dem "unverbindlich" widerspricht, wenn eine verbindlichkeit dadurch entstehen kann.
 
Hierzu hat scheinbar niemand eine Meinung.

Ich weiß es auch nicht da ich solche Sachen nie abgeschlossen habe, aber ich denke folgendes:
Damit der Händler einem die Münzen zur Ansicht zukommen lässt, muss man doch dem Ganzen vorher zustimmen. Bei dieser Zustimmung bestätigt man doch sicher irgendwelche AGBs die auch ganz bestimmt regeln wie mit der Rücksendung verfahren wird und wer diesbezüglich die Kosten trägt, oder ? Was steht denn da drin ?

Gruß
Uwe
 
Sprichst Du zufällig von dem aktuellen M*M-Abo, wo Dir Münze und Zahlkarte unaufgefordert zugeschickt wurden?
 
zumindest formal ist SRH was anderes als MDM. die agb sind sehr uebersichtlich und gehen auf das angesprochene problem nicht ein: Sir Rowland Hill - - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) .
in frage kommt nur dieser passus:

8. Darüber hinaus haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch frühestens mit Erhalt der Ware. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Bei wirksamen Widerruf sind Sie zur vollständigen Rücksendung der Waren (und zwar an diese Adresse: Sir Rowland Hill Ltd. GmbH & Co. KG, Buchhorstblick 7a, 38162 Weddel) verpflichtet. Rücksendungen sind ausreichend zu frankieren. Die Rücksendungskosten sind bei einem Bestellwert bis zu 40,00 Euro vom Kunden selbst zu tragen, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten oder wenn sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den vollen Rechnungsbetrag oder eine vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst. Bei berechtigten Mängeln oder Fehlern unsererseits erhalten Sie einen Rücknahmeschein (Paketmarke) oder Porto innerhalb von 30 Tagen zugeschickt. Wenden Sie sich bitte vorab an unseren Kundendienst, um die Rücksendung abzuklären. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der hohen Strafportogebühren der Post keine unfreien Sendungen annehmen können. Bei einem Bestellwert von mehr als 40,00 Euro sind Rücksendungen sonst portofrei; bitte fordern Sie auch hierfür vorab von unserem Kundendienst einen Rücknahmeschein (Paketmarke) oder Porto an.

jedoch geht es da ja um die kuendigung des vertrags, welcher zum inhalt ja das abo hat, jede einzelne lieferung wuerde ich nicht als vertrag auffassen.
und es geht um die ruecksendung von der bestellung entsprechenden artikeln, das gibts hier ja auch nicht so wirklich. man weiss ja vorher weder, was man kriegt, noch, was es kostet.
 
Hm, ich hab mir das jetzt zweimal durchgelesen.
Im Grunde sind das ja die allgemein gültigen AGBs wie sie auch in jedem Versandhandel gelten.

Ich würde es ganz einfach interpretieren. Warenwert unter 40 Euro, Kosten für Rücksendung trägt der Kunde. Warenwert über 40 Euro, Anruf beim Kundendienst von SRH mit der Bitte um Zusendung eines Rücknahmescheins (wahrscheinlich per Mail).

Gruß
Uwe
 
wenn man etwas direkt bestellt keine frage. aber der punkt ist ja, dass hier wer anders darueber entscheidet, ob die 40 euro ueberschritten werden oder nicht.

wenn das rechtens waere, koennte man daraus z.b. die strategie ableiten, dinge fuer wenige euro zuviel zu verkaufen, die der kunde dann zaehneknirschend behaelt, weil sich das ganze mit rueckversand nicht mehr rechnet.
 
............................Die Rücksendungskosten sind bei einem Bestellwert bis zu 40,00 Euro vom Kunden selbst zu tragen, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten ................

Der Satz sollte doch alles aussagen.

Im übrigen werden dir die Dinge unverbindlich zugesandt.
 
scheinbar sind nicht alle einer meinung, was dieser satz bzgl diesem problem aussagt. wie wuerdest du ihn interpretieren?

ebenso hatte ich schon geschrieben, dass einem unverbindlichkeit zugesagt wird. hier wuerde mich auch wieder interessieren, wie du das interpretierst.
 
wenn das rechtens waere, koennte man daraus z.b. die strategie ableiten, dinge fuer wenige euro zuviel zu verkaufen, die der kunde dann zaehneknirschend behaelt, weil sich das ganze mit rueckversand nicht mehr rechnet.

Wenn mir der Münzversand gehören würde, wäre genau das meine Strategie.

Ob die großen Münzhäuser auch so denken, kann ich nicht beurteilen, ich unterstelle natürlich niemandem solche Absichten :schaem:

Uwe
 
scheinbar sind nicht alle einer meinung, was dieser satz bzgl diesem problem aussagt. wie wuerdest du ihn interpretieren?

ebenso hatte ich schon geschrieben, dass einem unverbindlichkeit zugesagt wird. hier wuerde mich auch wieder interessieren, wie du das interpretierst.

Du hast nix bestellt, ergo kann die gelieferte Ware ja auch nicht der bestellten entsprechen.
Unverbindlich bedeutet für mich ohne jede Verpflichtung.
Außer der kostenfreien Rückgabe natürlich.
 
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