hallo.
mir ist bekannt, dass ich von einem fernabsatzgeschaeft innerhalb von 14 tagen zuruecktreten kann, und der haendler dabei porto in beide richtungen erstatten muss, es sei denn, er macht von der moeglichkeit gebrauch, bei artikeln unter 40 euro die rueckportoerstattung auszuschliessen.
so weit so gut.
wie ist es jetzt bei diesen abos von z.b. SRH? man weiss nur, dass einem irgendwas "unverbindlich zur ansicht" zugesandt wird. man weiss weder was, noch wie teuer.
kann sich der haendler da auch darauf berufen, dass man wegen zu kleinem warenwert das rueckporto tragen muss? nach meinem gefuehlt ist das unfug, weil man sich ja gar nicht fuer die entsprechenden artikel/preise entschieden hat, und das weiterhin schon dem "unverbindlich" widerspricht, wenn eine verbindlichkeit dadurch entstehen kann.
mir ist bekannt, dass ich von einem fernabsatzgeschaeft innerhalb von 14 tagen zuruecktreten kann, und der haendler dabei porto in beide richtungen erstatten muss, es sei denn, er macht von der moeglichkeit gebrauch, bei artikeln unter 40 euro die rueckportoerstattung auszuschliessen.
so weit so gut.
wie ist es jetzt bei diesen abos von z.b. SRH? man weiss nur, dass einem irgendwas "unverbindlich zur ansicht" zugesandt wird. man weiss weder was, noch wie teuer.
kann sich der haendler da auch darauf berufen, dass man wegen zu kleinem warenwert das rueckporto tragen muss? nach meinem gefuehlt ist das unfug, weil man sich ja gar nicht fuer die entsprechenden artikel/preise entschieden hat, und das weiterhin schon dem "unverbindlich" widerspricht, wenn eine verbindlichkeit dadurch entstehen kann.