Römische Münzen-Hilfestellung für Anfänger

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Hallo,

zuerst einmal vielen Dank für das Interesse an einem neuen User und seiner Problematiken hinsichtlich dem Einstieg in das Thema "Römische Münzen".

Zuerst:
Da mich schon seit jeher die Antike (insbesondere die Römerzeit) fasziniert hat, möchte ich gerne mit dem Sammeln römischer Münzen anfangen.
Da es bei mir in erster Linie um die Faszination der alten Kultur geht,
ist es für mich überaus spannend, ungereinigte Münzen aufzukaufen, um zu sehen, was letztlich "dabei rauskommt".
Meine Fragen:

1.
Die meisten römischen Münzen werden über die Händler durchaus teurer angeboten, als z.B. bei Ebay. Viele Münzen erreichen bei Ebay noch
nicht einmal das Mindestgebot von 1 Euro. Ist der Katalogpreis reine Fiktion? Wie kann man den realistischen Verkaufswert bestimmen?
2.
Obwohl ich das Sammeln römischer Münzen als Hobby betrachte, möchte
ich natürlich auch doppelte Münzen an interessierte Sammler verkaufen.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die Herkunft der angebotenen Münzen verbindlich nach zu weisen?
Das Problem: Wenn ich ein Lot ungereinigter Münzen kaufe, reinige,
und die Münzen weiter verkaufe - wie kann ich belegen, dass meine gereinigten Münzen aus dem ursprünglichen Ankauf ungereinigter Münzen stammen?
3.
Aufgrund der Vielfalt römischer Münzen sehe ich es als sehr schwierig an, eine solide Sammlung zu erstellen.
Trotzdem: Nach welchen Schwerpunkten sollte ich die Sammlung aufbauen? Nach Regentschaft oder eher chronologisch ?

Schon im Vorab vielen Dank für die Mühe.:)

Gruß Pierre Preis
 
Zu 1.
Das, was an Römermünzen bei eBay für 1.-€ angeboten wird, ist zu 99,9% Schrott und somit nicht mal den Preis wert. Katalogpreise sind in der Regel keine Fiktion, gute Stücke kosten nun mal gutes Geld. Händlerpreise sind am Einkaufspreis orientiert, meist aber reell kalkuliert. Da Händler in aller Regel nicht mit Schrott handeln, sind die Preise entsprechend!

zu 2.
Eine derartige gesetzliche Grundlage kenne ich nicht, was nicht heißen muss, dass es so etwas in unserem Überwachungsstaat nicht gibt. Es würde mich wundern, wenn es das nicht gäbe. Trotzdem ist oder wäre es mir persönlich völlig egal.

Ein Nachweis, dass es sich bei einer von Dir angebotenen Münze um eine von Dir gereinigte Münze handelt, dürfte nicht zu erbringen sein. Höchstens Du machst von den einzelnen Reinigungschritten Belegfotos als Nachweis - wozu aber? Im übrigen denke ich, dass Du von Deinen gereinigten Stücken nicht allzu viele fhaben wirst, die einen Verkauf lohnen - die Lots ungereinigter Münzen sind GARANTIERT auf gute Stück duzendmal durchsucht, so dass der Rest den Aufwand, vor allem aber den geforderten Preis nicht lohnt.

zu 3
Beschränke Dein Sammelgebiet entweder auf einen Münztyp oder auf eine eng umrissene Epoche Beispiel: Sesterzen 1. Jahrhundert n. Chr. oder Denare der gleichen Zeit etc.
Vor allem, beschaffe Dir die zum Hobby unbedingt erforderliche Literatur, z.B. Kampmann, Die Münzen der römischen Kaiserzeit.
Gruß
corrado26
 
Danke für die Info

Hallo,
herzlichen Dank für eure Infos.
Ich werde mich in den nächsten Tagen dann wohl
mal bei den renommierten Händlern im Internet umschauen.
Gruß PierrePreis
 
Hallo,


2.
Obwohl ich das Sammeln römischer Münzen als Hobby betrachte, möchte
ich natürlich auch doppelte Münzen an interessierte Sammler verkaufen.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die Herkunft der angebotenen Münzen verbindlich nach zu weisen?

Gruß Pierre Preis

Das kann klar mit nein beantwortet werden.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, die Herkunft von Münzen nachweisen zu müssen.
Wenn jemand die rechtmäßige Herkunft anzweifelt, muss er das beweisen.
 
Römische Münzen - Hilfestellung für Anfänger

Danke, zum Thema "Herkunftsnachweis", jetzt bin jetzt etwas schlauer. Mich haben nur die ganzen Berichte und Forderungen nach "Pedigrees" (z.B. auf Ebay), die Regularien der Schweiz, diverse Beschlagnahme von Münzen etc. etwas verunsichert. Schließlich wächst eine Sammlung über viele Jahre hinweg, so dass es wohl unmöglich ist, immer die seriöse Herkunft nach zu weisen, obwohl dem so ist.
Nochmals Danke und Gruß
PierrePreis
 
Das kann klar mit nein beantwortet werden.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, die Herkunft von Münzen nachweisen zu müssen.
Wenn jemand die rechtmäßige Herkunft anzweifelt, muss er das beweisen.

So blauäugig würde ich das nicht sehen. Es gibt massive Bestrebungen übereifriger Kulturschützer entsprechende Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Es gibt auch extrem eifrige Polizisten, die entsprechenden Anzeigen nachgehen.

Es ist auf jeden Fall dringend zu empfehlen, alle Rechnungen aufzubewahren und alle Kaufquellen zu notieren, um im Falle eines Falles wenigstens Gutgläubigkeit nachweisen zu können.
 
zu 2.
Eine derartige gesetzliche Grundlage kenne ich nicht, was nicht heißen muss, dass es so etwas in unserem Überwachungsstaat nicht gibt. Es würde mich wundern, wenn es das nicht gäbe. Trotzdem ist oder wäre es mir persönlich völlig egal.

also liege ich mit meiner Vermutung doch anscheinen richtig. Ein dreifach Hoch dem Überwachungsstaat.
Gruß
corrado26
 
also liege ich mit meiner Vermutung doch anscheinen richtig. Ein dreifach Hoch dem Überwachungsstaat.
Gruß
corrado26

Mit Überwachung oder Gängelung hat das an sich nichts zu tun. Das Ziel ist durchaus löblich. Man will Kulturgut ärmerer Länder gegen Ausplünderung durch reiche Sammler schützen, damit nicht auch noch durch illegale Raubgrabungen wertvolle geschichtlich/archäologische Informationen unwiederbringlich verloren gehen. Da man bei den Raubgräbern nicht weiter kommt, muss man sich halt an die andere Seite des Marktes halten, die durch Nachfrage die Preise steigen lässt und damit erst den Anreiz für Raubgrabungen liefert.

Wie gesagt: Vorsicht ist besser als Leiden. Es tut auch nicht wirklich weh, die Informationen für den Fall der Fälle vorzuhalten.
 
Obwohl ich erst kurz dabei bin, trotzdem meine Meinung:
Es ist schon seltsam, dass die Münzsammler der Antike schon im Vorab als
potenzielle "Grabräuber" vor verurteilt werden und daher beim Verkauf immer öfter Nachweise erbringen müssen, die jeglicher Rechtsgrundlage entbehren
(Beispiele: die "Pedigree" bei Ebay, die Beschlagnahme und Rezessionen antiker Münzen in der Schweiz, weiterhin bundesweite polizeiliche Aktion gegen Sammler antiker Münzen, die - übrigens aktuell - mit einem Freispruch endeten...). Das Sammeln von Briefmarken oder Euro-Münzen ist offensichtlich ein seriöses Sammlergebiet - ohne staatliche Rezessionen.
Meine Frage: Darf man in Zukunft nur das Sammeln, was staatlich erlaubt ist?
 
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