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ich dachte immer ein rücktritt sei nicht möglich, nur durch den tod!?
Kann ein Papst zurücktreten?
Ein Papst wird grundsätzlich auf Lebenszeit gewählt, das Kirchenrecht sieht aber auch die Möglichkeit des freiwilligen Rücktritts vor. Im Canon 332, Absatz zwei, des kanonischen Rechts (CIC), des Rechts der katholischen Kirche, steht dazu: "Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird."
Quelle: www.kirchensite.de; www.kirchenrecht.ch
....... Einen kompletten Sedisvakanz-KMS wird es ja nicht mehr geben..........
Dazu ein Zitat:
Einen kompletten Sedisvakanz-KMS wird es ja nicht mehr geben, wohl aber eine Gedenk- bzw. Sammlermünze. Und natürlich Münzen mit dem Porträt des Nachfolgers ...