Krypto: Steuerfrage

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Wenn man Bitcoins z.B. auf Trade Republic kauft oder generell.
Folgende Konstellation (frei erfunden, aber interessiert mich):

Man kauft einen Bitcoin am 1.1.
Am 1.7. kauft man nochmal einen halben Bitcoin.
Am 1.1. des nächsten Jahres verkauft man einen Bitcoin und hat dann somit nur noch einen halben.

Ist dieser Verkauf dann steuerfrei? Oder darf man innerhalb dieses Jahres der Haltedauer sonst keine Transaktion mehr gemacht haben.
 
Ich weiß nicht, ob hier LIFO oder FIFO gilt (last in, first out, oder first in, first out): bei Wertpapieren ist es so, dass man es selbst in der Hand hat, wenn man z.B. 2 oder mehr Transaktionen mit derselben Aktie macht, indem man in verschiedene Unterkonten seines Wertpapierdepots einbuchen lässt. Hieße bei Cryptos wohl: in verschiedene Wallets.
 
Wenn du am 2.1. des Folgejahres verkaufst ist es steuerfrei. der halbe BTC dann am 02.07. des Folgejahres.
Tatsächlich kannst du z.b. bei cointracking einstellen ob du nach Fifo oder anders verfahren willst. das FA wird aber wohl FiFo sehen.
 
Transaktionen kannst du machen soviele du willst aber halt keine verkäufe innerhalb des jahres außer der Kurs liegt unterhalb des Kaufkurses. Eine Umbuchung auf die Wallet ist auch eine transaktion aber nicht steuerwirksam
 
Aber z.B. bei Trade Republic oder allen anderen Anbietern dieser Art wird zwar angezeigt, dass ein Bitcoin gekauft wurde, aber an sich kauft man den ja nicht direkt, oder? Daher kann man wohl hier auch nicht FIFO einstellen, oder? Weil Trade Republic den Verkauf an sich ja übernimmt und nicht man selbst. Bei Trade Republic kann man ja nicht verschiedene Wallets anlegen, oder?
Ein Wallet bedeutet ein Account, oder wie?

Also kann man beim Verkauf aus einem Wallet nicht sagen: ich möchte den Bitcoin mit der Nummer 1265332 verkaufen, oder? Gibt es sowas?
 
Doch du kaufst den schon direkt, zumindest wenn du spot kaufst wenn du aber selbst Kontrolle darüber haben willst (not your keys not your coins) musst du den BTC auf dein eigenes hardwarewallet schieben. Nein, mit wallet meine ich nicht deine BTC Guthaben bei deinem Broker. Denke dir das halt so wie den Unterschied zwischen einer Unze Gold in deinem Tresor oder einem Anteilsschein Xetra Gold.
Den Bitcoin speziell kannst du nicht verkaufen außer du legst dir verschiende Wallets an und verschiebst nach dem kauf direkt auf die Wallet dann kannst du natürlich aussuchen was du zurück auf die Börse buchst.
Doch das läuft nach FiFo, genau wie bei Aktien.
Wenn du erstmal 100 Stück JPMorgan kaufst und später in Tranchen weitere gehen bei einem Verkauf ja auch nicht die physischen ersten Aktien raus die du gekauft hast, es werden ja lediglich Anrechte verschoben. Das spielt aber keine Rolle, entscheidend ist dass du halt zu dem Kurs bei dem du die ersten gekauft hast versteuern musst wenn du z.b. 10 stück verkaufst.
Wenn ich mich recht erinnere kann man theoretisch wählen ob man statt FiFo ein anderes prinzip will, dann muss man aber dabei bleiben und ob das FA das dann so akzeptiert bleibt dahingestellt.
Über den Broker wickelst du das Geschäft ab aber im Gegensatz zu Aktien wo du atomatisch die Steuer abgerechnet bekommst und bereits abgezogen wird musst du dich bei crypto selbst drum kümmern. Es gibt Steuertools. Übrigens gibt es ja nicht wenige, auch seriöse youtube kanäle die sich mit crypto beschäftigen und da kommen auch Steuerthemen natürlich dran. Vielleicht schaust du dich mal um bevor du mit deinem Verkauf Steuern auslöst...
 
Ok, merci für die Infos.

Also ich habe noch nichts, aber will das wissen, wie es läuft.

Ich nehm auch nur mal einen Bitcoin als Beispiel, weil es dann einfacher zu erklären ist.

Also, wenn man auf Trade Republic einen Bitcoin am 1.1.2026 kauft, am 1.3. nochmal einen, am 1.7. einen halben und am 1.12. einen viertel Bitcoin.
Und am 2.1.2027 verkauft man einen Bitcoin.

Dann muss man keine Steuern für dieses einen Bitcoin zahlen, korrekt?

Auch wenn man natürlich nicht nachweisen kann, dass man genau diesen einen Bitcoin vom 1.1.2026 verkauft hat. Theoretisch können es doch auch Anteile der anderen Käufe sein, oder nicht?

Wenn man also immer zum jeweiligen Stichtag nur die Summe x verkauft, die man jeweils ein Jahr zuvor gekauft hat, zahlt man darauf keine Steuern, oder?
 
Ok, merci für die Infos.

Also ich habe noch nichts, aber will das wissen, wie es läuft.

Ich nehm auch nur mal einen Bitcoin als Beispiel, weil es dann einfacher zu erklären ist.

Also, wenn man auf Trade Republic einen Bitcoin am 1.1.2026 kauft, am 1.3. nochmal einen, am 1.7. einen halben und am 1.12. einen viertel Bitcoin.
Und am 2.1.2027 verkauft man einen Bitcoin.

Dann muss man keine Steuern für dieses einen Bitcoin zahlen, korrekt?

Auch wenn man natürlich nicht nachweisen kann, dass man genau diesen einen Bitcoin vom 1.1.2026 verkauft hat. Theoretisch können es doch auch Anteile der anderen Käufe sein, oder nicht?

Wenn man also immer zum jeweiligen Stichtag nur die Summe x verkauft, die man jeweils ein Jahr zuvor gekauft hat, zahlt man darauf keine Steuern, oder?
Das ist richtig. Am 02.01.27 kannst du einen BTC steuerfrei verkaufen, am 02.03. 1, am 02.07. einen halben und so weiter...
Welcher Bitcoin das nun tatsächlich war spielt keine Rolle genau wie bei Aktien oder bei 50 krügerrand die du zu unterschiedlichsten Zeitpunkten gekauft hast
 
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