Hilfe benötigt - Klage gegen BurdaVerlag Publishing GmbH

Doch schon. Aber wegen einem Münzfoto! Da muss man ja nur aufs Köpfchen drücken, das wars. Ist ja kein Kunstwerk. Aber nur meine bescheidene Meinung.
Solche Meinungen sind verantwortlich dafür, dass unsere Gerichte überlastet sind und sich nicht mehr um die wichtigen Fälle wie Urheberrechtschutz kümmern können.
Tobias, wie ich von einem Bekannten weiß, sind die Gerichte nicht immer so schnell, auch bei solchen Fällen nicht.
 
Vielleicht wäre ein Programm dieser Art, welches hier angeboten wird hilfreich :

Das soll nur als Beispiel dienen. Da gibt es bestimmt noch viel mehr Programme dieser Art
Selten, dass sowas mal verwendet wird. Aber im Zweifel bringt es nichts, denn: Screenshot geht nämlich immer.
Screenshot hebelt auch die folgende Lösung aus, aber ein Bilderklauer der so dreist ist das er die Originaldatei anderweitig wieder hochlädt kennt sicherlich dieses schöne Ding hier nicht:
 
Solche Klagen sind meiner Meinung nach dafür verantwortlich, dass unsere Gerichte überlastet sind und sich nicht mehr um die wirklich wichtigen Fälle kümmern können.
Absolut! Genau deswegen ist das so. Und ich könnte sogar noch mehr dazu sagen, verkneife ich mir aber hier jetzt. Was ein Unsinn!
 
Seid gegrüßt!
Was ich nicht verstehe, warum ein großer Medien/Verlag, nach Abmahnung der Verletzung des Copyright so reagiert? Juristen haben die genug, die nicht zimperlich reagieren, wenn es um das eigene Copyright geht.
Die Bilder sind nach meiner Meinung, von einem "Untergebenen" kopiert worden.
Und warum? Er hatte die Münze nicht und suchte sich das schönste Foto aus.
 
Die Beklagte bestreitet, dass die in der Replik eingeblendete Seite 19 der „Glücks Revue“ noch am 25.09.2024 bei „Readly“ abrufbar war und dass es sich dabei um eine „Onlineversion“ handelt. Auch der Umstand, dass „Readly“ bestimmte Rückvergütungen an die Verlage aus-schüttet, ändert nichts daran, dass die öffentliche Zugänglichmachung allein durch „Readly“ erfolgt. Entgegen der Behauptung des Klägers handelt es sich bei diesen von „Readly“ angebotenen Digitalversionen der Printmagazine also nicht um die (jederzeit abrufbare) „Onlineversion“ des Printtitels.
Burda hat erneut eine Stellungnahme an das Gericht übermittelt, und die Hauptverhandlung ist für Mai angesetzt.

Es scheint, als würden sie versuchen, die Behauptung aufrechtzuerhalten, dass das Bild nicht mehr online verfügbar sei.

Tatsächlich ist das Bild jedoch auch heute noch abrufbar.

Die Zeugen hier im Beitrag haben ja selbst am angegebenen Tag das Bild abgerufen. Hier sagt Burda also nachweislich die Unwahrheit.
 
Öffentliche Verhandlung in Köln (interessierte Öffentlichkeit ist immer gerne gesehen):

In dem Rechtsstreit


Honscha gegen BurdaVerlag Publishing GmbH


1.


wird Gütetermin und Verhandlungstermin bestimmt auf


Donnerstag, 08.05.2025, 09:45 Uhr,


01. Etage, Sitzungssaal 0139, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln.

Danach folgt noch ein weiterer Termin eines Bilderklauers, der sogar die Bilder weiterverkauft hat — das wird sicherlich interessant.
 
Es lief sehr gut — das Gericht teilt meine rechtliche Auffassung. Ein Urteil ergeht im Juni - der Burda-Anwalt behält sich eine Berufung vor, wenn ich das richtig verstanden habe. Damit habe ich kein Problem, dann wird es für den Unterlegenen nur noch teurer.
 
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