Pedro
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Hi Arne,
ich will mich keinesfalls wichtig machen. Aber ich bin Jurist und zwar nicht irgend einer
Wenn ein Kaufvertrag vorliegen würde (was eindeutig nicht der Fall ist), hätte jeder Käufer daraus das Recht auf Leistung der Goldeuros.
Da die Bundesschuldenverwaltung dieser Verpflichtung nicht nachkommen kann (sie weiß ja nicht, wieviele Käufer da sein werden), gibt sie weder ein Angebot ab, noch kann sie ein Angebot der Interessenten akzeptieren.
Solange Menge und Preis nicht verhandelt sind, fehlt es an sämtlichen Voraussetzungen für einen Kaufvertrag.
Wie anders wäre es dann zu erklären, dass Neukunden nur beliefert werden, wenn sie vorher bezahlen? Na? Na?
ich will mich keinesfalls wichtig machen. Aber ich bin Jurist und zwar nicht irgend einer
Wenn ein Kaufvertrag vorliegen würde (was eindeutig nicht der Fall ist), hätte jeder Käufer daraus das Recht auf Leistung der Goldeuros.
Da die Bundesschuldenverwaltung dieser Verpflichtung nicht nachkommen kann (sie weiß ja nicht, wieviele Käufer da sein werden), gibt sie weder ein Angebot ab, noch kann sie ein Angebot der Interessenten akzeptieren.
Solange Menge und Preis nicht verhandelt sind, fehlt es an sämtlichen Voraussetzungen für einen Kaufvertrag.
Wie anders wäre es dann zu erklären, dass Neukunden nur beliefert werden, wenn sie vorher bezahlen? Na? Na?