Frage zu Gedenkmünzen...

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Hallo,

ich bin ein aboluter Neueinsteiger in Sache Gedenkmünzen und habe nicht viel Ahnung, interessiere mich neuerdings jedoch für das Thema und wollte deshalb ein paar Fragen hier offenlegen.

1. Stimmt es, dass ich mit jeder Gedenkmünze, sagen wir z.B. eine 20 Euro Gedenkmünze aus Silber, im Einzelhandel einkaufen kann und jedes Geschäft gesetzlich verpflichtet ist, diese anzunehmen, da es sich um ein gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel handelt? Kann ich mit so einer Münze also zu Saturn oder zum Eismann gehen und meine Konsumbedürfnisse damit befriedigen?

2. Ich habe gelesen, dass ich jede Gedenkmünze bei Banken auch gegen Bargeld eintauschen lassen kann. Stimmt das? Bei welchen Banken kann man das machen? Muss man dort Kunde sein? Muss man dann eine Rechnung vorlegen die die Beschaffungsweise/Zahlungsart dieser Münze belegt (zwecks Absicherung vor Fälschung, Geldwäsche, usw.) oder Personalien hinterlegen (und wie lange werden die gespeichert und wem zugänglich gemacht?)

3. Wie lange garantiert unser Staat eigentlich, eine 20-Euro-Silber-Gedenkmünze gegen 20 Euro einzutauschen, wo doch der Silberwert viel niedriger ist? Ist diese "Abmachung" an Bedingungen geknüpft? Könnte sowas z.B. mit der nächsten Finanzkrise kippen? Wären Gedenkmünzen aus Gold vielleicht sicherere Anlage-Möglichkeiten (nur zwecks Vermögenserhaltung - Rendite irrelevant)?

vielen Dank
 
Hallo,

Vorweg: ich bin kein Jurist, alles was ich hier sage7schreibe ist daher "unverbindlich" und keine Rechtsberatung. Sollte aber erstmal soweit alles richtig sein.

Zu 1.
Du kannst mit den Münzen jederzeit einkaufen gehen, die Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel.
Allerdings nur in Deutschland, da müssen sie auch angenommen werden.
In den anderen Euro-Ländern sind sie KEINE gesetzlichen Zahlungsmittel. Deshalb müssen sie dort auch nicht angenommen werden (dürfen aber angenommen werden).

Ich würde sie Dir aber immer abnehmen, wenn Du bei mir nen Kasten Bier kaufst - und wenn du in PP bezahlst, kriegste nen Sixpack dazu ...
;)
... und wenn Du mit nem Goldzwanziger bei mir bezahlst, kriegste auch noch nen Schampus:)


Was die Frage "gesetzliches Zahlungsmittel" angeht:
Für alle andern Münzen, deren Nennwerte außerhalb der "normalen" Kursmünzen liegen (z.B. 3,00 Euro, 1/4 Euro- so was gibt´s u.a. in Portugal) gilt IMMER:
offizielles Zahlungsmittel (und damit Annahmepflicht) nur national, in den anderen Euro-Ländern kein offizielles Zahlungsmittel; Du kannst dort auch damit bezahlen, aber der nur, wenn der andere bereit ist, das Geld anzunehmen. Er muss es in diesem Fall nicht.

Zu 2.
Ja, meines Wissens bei jeder Bank. Bei der Bundesbank auf jeden Fall.
Die Geldwäscheregelungen sind m.W. nicht daran gebunden, was Du für Münzen eintauschen willst, sondern wie hoch der Gesamtbetrag an Bargeld ist, den Du eintauschen willst.

Zu 3.
Der Staat muss meiner Meinung jederzeit den Umtausch von "Silber in Scheine" gestatten, solange die Münzen gesetzliches Zahlungsmittel sind. Er kann sonst nur die Münzen als Zahlungsmittel für ungültig erklären. Ob und inwieweit er dann quasi "Schadenersatz" leisten muss - keine Ahnung.
Mit einer Finanzkrise hat das erstmal nix zu tun; meiner Meinung ist hier allein entscheidend, ob es in dem Zeitpunkt, in dem du umtauschen willst, noch ein offizielles Zahlungsmittel ist oder nicht.
Aber auch hier: Ich bin kein Jurist...

Als reine Kapitalanlage würde ich persönlich Gold vorziehen, ist aber prinzipiell Geschmacksache. Gold- und Silberkurse ändern sich immer mal zum Guten und zum Bösen, aber als Kapitalanlage dürfte meiner Meinung Gold langfristig immer besser sein als Silber. Ganz einfach, weil Gold auch immer eher als DER Rohstoff gilt, in den man sich in Krisenzeiten rettet.

Im Zweifelsfall einfach bei der Hausbank fragen.
Beim Thema "Kapitalanlage" rate ich aber dringend, nicht nur Deine Bank zu befragen, sondern auch andere Meinungen einzuholen...

Hoffentlich hilft Dir mein Geschreibsel weiter.
 
1. Stimmt es, dass ich mit jeder Gedenkmünze, sagen wir z.B. eine 20 Euro Gedenkmünze aus Silber, im Einzelhandel einkaufen kann und jedes Geschäft gesetzlich verpflichtet ist, diese anzunehmen, da es sich um ein gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel handelt? Kann ich mit so einer Münze also zu Saturn oder zum Eismann gehen und meine Konsumbedürfnisse damit befriedigen?

Ja, für deutsche Gedenkmünzen kannst Du in Deutschland zum geprägten Nominal einkaufen. Auch wenn es gesetzliches Zahlungsmittel ist kann es aber Schwierigkeiten an der Kasse geben.

2. Ich habe gelesen, dass ich jede Gedenkmünze bei Banken auch gegen Bargeld eintauschen lassen kann. Stimmt das? Bei welchen Banken kann man das machen? Muss man dort Kunde sein? Muss man dann eine Rechnung vorlegen die die Beschaffungsweise/Zahlungsart dieser Münze belegt (zwecks Absicherung vor Fälschung, Geldwäsche, usw.) oder Personalien hinterlegen (und wie lange werden die gespeichert und wem zugänglich gemacht?)

Ja stimmt, aber Du bekommst auf der Bank nur das geprägte Nominal nicht einen eventuell höheren Sammler- oder Edelmetallwert.

3. Wie lange garantiert unser Staat eigentlich, eine 20-Euro-Silber-Gedenkmünze gegen 20 Euro einzutauschen, wo doch der Silberwert viel niedriger ist? Ist diese "Abmachung" an Bedingungen geknüpft? Könnte sowas z.B. mit der nächsten Finanzkrise kippen? Wären Gedenkmünzen aus Gold vielleicht sicherere Anlage-Möglichkeiten (nur zwecks Vermögenserhaltung - Rendite irrelevant)?

Für eine Gedenkmünze in Gold wirst Du wesentlich mehr bezahlen als als Nominal geprägt ist und für dessen Nominal der Staat die Münze wieder abnimmt.
 
Ja, für deutsche Gedenkmünzen kannst Du in Deutschland zum geprägten Nominal einkaufen. Auch wenn es gesetzliches Zahlungsmittel ist kann es aber Schwierigkeiten an der Kasse geben.
Aber eine rechtliche Annahmepflicht besteht meines Wissens - ob´s der Kassierer weiß, ist ne andere Sache...
 
Zwischen (rechtlicher) Theorie und Praxis (an der Ladenkasse) ist zuweilen ein großer Unterschied...
 
Zu 1. Niemand ist verpflichtet dein Geld anzunehmen bzw. dir etwas zu verkaufen ;)

Aus diesem Grunde kann es gar keine Annahmepflicht geben, kommt kein Kaufvertrag zustande, muss auch nix bezahlt werden.
 
Mit Gedenkmünzen außerhalb der üblichen Münznominale einkaufen zu gehen ist nichts anderes als Schikane gegenüber den meist eh unterbezahlten Menschen an der Kasse.

Ich verstehe daher die Frage nicht.

@lorry62
Dampf mal Deine Signatur ein. Das ist ja gruselig.
 
Hey, ich danke euch ganz herzlich für eure Antworten, die meine Fragen alle sehr verständlich beantwortet haben.

Eine Frage hätte ich nur noch: Wenn ich eine Gedenkmünze gegen Scheine bei einer Bank eintausche, werden meine Personalien dann gespeichert? Falls nein, ab welcher Summe wäre das der Fall (zwecks Geldwäsche o.ä.) ?

Danke!
 
ergänzend, da oben noch nicht erwähnt (oder ich habs überlesen):
Natürlich muss dir niemand etwas verkaufen. Wenn aber bereits ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, kann du deine "Schuld" nach Belieben auch in Gedenkmünzen bezahlen.

Dabei gelten aber zusätzlich zu dem oben bereits von den anderen Mitgliedern Gesagten auch die Bestimmungen des Münzgesetzes:
§3
(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.

(Ganz nebenbei eine Frage von mir für die Juristen unter uns:
Wird da nicht eine Lücke im Gesetz sein, falls es irgendwann mal z.B. deutsche 1/4-Euro-Gedenkmünzen gäbe, wie dies in Portugal der Fall ist?
Damit dürfte ich dann einen Betrag von z.B. 195 Euro in 780 Münzen à 0,25 EUR bezahlen, da ich ja a) unter 200 Euro bleibe und b) nicht sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen zahle, sondern eben nur in deutschen Euro-Gedenkmünzen.)
 
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