Leider geschieht dies viel zu selten.
Sorry mesodor39, aber nicht jeder ist ein "Experte", der sich mit Nachwiegen und Klangprobe auskennt. Der eine oder andere wird jetzt sagen: "Dann selber schuld, wenn er betrogen wird". Aber nach meinem Rechtsverständnis dürfen auch Laien nicht beschissen werden.
Dummerweise geht es den meisten Geschädigten, wenn sie es dann doch merken, dass sie betrogen wurden, nicht darum, den dubiösen Verkäufern das Handwerk zu legen und ihn einer gerechten Strafe zukommen zu lassen, sondern nur darum, ihr Geld zurück zu erhalten. Erklärt sich der Verkäufer mit der "Rückabwicklung" einverstanden, ist der Gang zur Polizei, verbunden mit Strafanzeige und eventuell einer weiteren Zeugenvernehmung, nur lästig.