Ich kann hier zwar nichts Konkretes über das Ausgabeprogramm des Fürstentums Monaco für 2011 berichten, aber mitteilen, dass zwischen dem Rat der Europäischen Union und Monaco Neuverhandlung über die Währungsvereinbarung angestrebt werden, ähnlich wie es sie im Jahre 2009 erfolgreich mit dem Vatikan gegeben hat.
Ziel ist eine Änderung der Ausgabepolitik des Fürstentums betreffend der EURO-Münzen, insbesondere was die Verteilung und das Verhältnis von echten Umlaufmünzen zu Sammlerausgaben betrifft.
Dazu hat die Europäische Kommission am 31.01.2011 eine "Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zu den Modalitäten für die Neuverhandlung der Währungsvereinbarung mit dem Fürstentum Monaco" veröffentlicht.
siehe hier:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0023:FIN:DE:PDF
Hier besonders interessant:
"Entsprechend der mit der Vatikanstadt geschlossenen neuen Vereinbarung und der derzeit in Aushandlung befindlichen Vereinbarung mit San Marino würden die neuen Obergrenzen für Monaco einen festen und einen variablen Anteil umfassen:
(1) Der feste Anteil sollte die Nachfrage von Münzsammlern decken. Nach Schätzungen dürfte ein Gesamtwert von etwa 2 340 000 EUR ausreichen, um die Nachfrage auf dem Sammlermarkt zu befriedigen.
(2) Der variable Anteil würde im Falle Monacos auf der in Frankreich pro Kopf durchschnittlich ausgegebenen Anzahl von Münzen beruhen. Die in Frankreich im Jahr n-1 pro Kopf ausgegebene durchschnittliche Anzahl von Münzen würde mit der Einwohnerzahl des Fürstentums Monaco multipliziert."
Dieses mündet in den
Artikel 2
(b) Die Methode zur Bestimmung der für Monaco geltenden Obergrenze für die Ausgabe von Euro-Münzen wird geändert. Die neue Obergrenze umfasst einerseits einen festen, die Nachfrage auf dem Sammlermarkt deckenden Anteil, um exzessive numismatische Spekulationen mit monegassischen Münzen zu vermeiden, und andererseits einen variablen Anteil, der der in Frankreich im Jahr n-1 pro Kopf ausgegebenen durchschnittlichen Anzahl von Münzen entspricht, die mit der Einwohnerzahl von Monaco multipliziert wird. Unbeschadet der Ausgabe von Sammlermünzen wird der Mindestanteil monegassischer Euro-Münzen, die zum Nennwert auszugeben sind, auf 80 % festgesetzt.
Am 09.02.2011 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu dieser Empfehlung ersucht, die daraufhin am 11.02.2011 folgende "Stellungnahmen" abgab:
http://www.ecb.int/ecb/legal/pdf/c_06020110225de00010002.pdf
Hier besonders hervorzuheben:
Die EZB begrüßt insbesondere die neue überarbeitete Methode zur Berechnung der Obergrenzen für die Ausgabe von monegassischen Euro-Münzen und zur Festsetzung des Mindestanteils monegassischer Euro- Münzen, die zum Nennwert in Umlauf zu bringen sind, auf 80 %.
Es bleibt abzuwarten, welches Ergebnis diese Verhandlungen wann bringt und ob dieses sich schon auf die mögliche Ausgabe einer hochspekulativen "Hochzeits-2CC" des Fürstentums in diesem Jahr auswirkt.
Ziel ist eine Änderung der Ausgabepolitik des Fürstentums betreffend der EURO-Münzen, insbesondere was die Verteilung und das Verhältnis von echten Umlaufmünzen zu Sammlerausgaben betrifft.
Dazu hat die Europäische Kommission am 31.01.2011 eine "Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zu den Modalitäten für die Neuverhandlung der Währungsvereinbarung mit dem Fürstentum Monaco" veröffentlicht.
siehe hier:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0023:FIN:DE:PDF
Hier besonders interessant:
"Entsprechend der mit der Vatikanstadt geschlossenen neuen Vereinbarung und der derzeit in Aushandlung befindlichen Vereinbarung mit San Marino würden die neuen Obergrenzen für Monaco einen festen und einen variablen Anteil umfassen:
(1) Der feste Anteil sollte die Nachfrage von Münzsammlern decken. Nach Schätzungen dürfte ein Gesamtwert von etwa 2 340 000 EUR ausreichen, um die Nachfrage auf dem Sammlermarkt zu befriedigen.
(2) Der variable Anteil würde im Falle Monacos auf der in Frankreich pro Kopf durchschnittlich ausgegebenen Anzahl von Münzen beruhen. Die in Frankreich im Jahr n-1 pro Kopf ausgegebene durchschnittliche Anzahl von Münzen würde mit der Einwohnerzahl des Fürstentums Monaco multipliziert."
Dieses mündet in den
Artikel 2
(b) Die Methode zur Bestimmung der für Monaco geltenden Obergrenze für die Ausgabe von Euro-Münzen wird geändert. Die neue Obergrenze umfasst einerseits einen festen, die Nachfrage auf dem Sammlermarkt deckenden Anteil, um exzessive numismatische Spekulationen mit monegassischen Münzen zu vermeiden, und andererseits einen variablen Anteil, der der in Frankreich im Jahr n-1 pro Kopf ausgegebenen durchschnittlichen Anzahl von Münzen entspricht, die mit der Einwohnerzahl von Monaco multipliziert wird. Unbeschadet der Ausgabe von Sammlermünzen wird der Mindestanteil monegassischer Euro-Münzen, die zum Nennwert auszugeben sind, auf 80 % festgesetzt.
Am 09.02.2011 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu dieser Empfehlung ersucht, die daraufhin am 11.02.2011 folgende "Stellungnahmen" abgab:
http://www.ecb.int/ecb/legal/pdf/c_06020110225de00010002.pdf
Hier besonders hervorzuheben:
Die EZB begrüßt insbesondere die neue überarbeitete Methode zur Berechnung der Obergrenzen für die Ausgabe von monegassischen Euro-Münzen und zur Festsetzung des Mindestanteils monegassischer Euro- Münzen, die zum Nennwert in Umlauf zu bringen sind, auf 80 %.
Es bleibt abzuwarten, welches Ergebnis diese Verhandlungen wann bringt und ob dieses sich schon auf die mögliche Ausgabe einer hochspekulativen "Hochzeits-2CC" des Fürstentums in diesem Jahr auswirkt.