Özmänner

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enthaltene Affiliatelinks sind bezahlte Werbung von Ebay
Drollig auch, dass die letzte Ziffer der Jahreszahl auf der Decklinnenseite irgendwie retuschiert aussieht. Ich meine, eine "1" oder "2" herauslesen zu können.

Gut, dass mich dieser ganze Pseudostaaten-Quatsch nicht interessiert, und mögen die Wertsteigerungen noch so vielversprechend sein.

Gruß aus Hamburg,
MjolnirHH
 
Insider schrieb:
scheinen sich einen neuen Ebay-Account zuzulegen und fangen stilecht mit einem Monaco-"Trauer"-Satz an. Natürlich in schwarz/weiß

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=37160&item=3969065863&rd=1&ssPageName=WDVW

Was ich hier vermisse, ist:

- ein Hinweis auf die Identität des gewerblichen Anbieters
- ein Hinweis auf das Widerrufsrecht
- Stil (Monaco-TRAUER-Satz)
Sonst kann ich Ihre Vorwürfe in Richtung nicht-ordnungsgemäßer Auktionstext-Gestaltung meist gut nachvollziehen, aber diesmal bin ich etwas ratlos... :confused:
Der gute Mann hat gerade einmal vier Artikel im Angebot (sowie eine Bewertung) und wird von Ihnen schon als gewerblicher Anbieter eingestuft ?
Es kann ja durchaus sein, dass er sich in dem kommenden Wochen und Monaten (deklariert oder undeklariert) dorthin entwickelt, aber momentan ? :rolleyes:
Auch bei Privat-Personen kann es ja vorkommen dass diese im Laufe der Zeit von einem (Münz-)Artikel mehr als 1 Exemplar ihr Eigen nennen und dann abstoßen wollen...

Alexander
 
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Wenn Sie sich

die Homepage-Adresse, die in der Grafik abgebildet ist, einmal anschauen, werden Sie feststellen, dass die Homepage auf jemanden registriert ist, der einen gewerblichen Münzhandel betreibt und als solcher einen gewerblichen Münz-Verkaufsstand in Stuttgart auf der Münzenmesse unterhielt. Diese Firma verkauft unter anderen accounts in gewerblichen Grössenordnungen Münzen.

-
Auch wenn eine Firma einen neuen account aufmacht, ist die Einstufung als gewerblicher Händler nicht von der Anzahl der angebotenen Artikel auf dem neuen Artikel abhängig, sondern von der grundsätzlichen Geschäftstätigkeit.

-

Wenn es im Grundsatz dem Münzverkäufer bekannt ist, dass man Steuern zahlen muss und Widerrufsrecht einräumen muß, weil er es auf anderen accounts tut, finde ich es ´halt verwerflich, wenn man es mit einem neuen account wieder aufs Neue versucht und die Verbraucher versucht, zu benachteiligen.
 
Insider schrieb:
die Homepage-Adresse, die in der Grafik abgebildet ist, einmal anschauen, werden Sie feststellen, dass die Homepage auf jemanden registriert ist, der einen gewerblichen Münzhandel betreibt und als solcher einen gewerblichen Münz-Verkaufsstand in Stuttgart auf der Münzenmesse unterhielt. Diese Firma verkauft unter anderen accounts in gewerblichen Grössenordnungen Münzen.

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Auch wenn eine Firma einen neuen account aufmacht, ist die Einstufung als gewerblicher Händler nicht von der Anzahl der angebotenen Artikel auf dem neuen Artikel abhängig, sondern von der grundsätzlichen Geschäftstätigkeit.

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Wenn es im Grundsatz dem Münzverkäufer bekannt ist, dass man Steuern zahlen muss und Widerrufsrecht einräumen muß, weil er es auf anderen accounts tut, finde ich es ´halt verwerflich, wenn man es mit einem neuen account wieder aufs Neue versucht und die Verbraucher versucht, zu benachteiligen.
In dem oberhalb geschilderten Zusammenhang wird Ihr Eingangsposting nun natürlich erheblich nachvollziehbarer... ;)

Alexander
 
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