Nein, Betrug erfordert auch eine vermögensschädigung des Betrogenen, aber wer soll das sein?
Der Begrif "Freeware" ist nicht all zu sauber abgegrenzt. Meist bedeutet dies nur, dass man die Software kostenlos zweckgemäss verwenden (und evtl. weitergeben) darf. Ein Einsehen des Quelltextes...